Rechtsanwalt Lars Oertwig –
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Herr Lars Oertwig ist in Magdeburg geboren, verheiratet und zweifacher Vater. Er ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Er absolvierte zunächst sein juristisches Hochschulstudium an der Universität Potsdam, Fakultät für Rechtswissenschaften, und folgend seine Referendarzeit in Sachsen-Anhalt.


Herr Rechtsanwalt Lars Oertwig hat in Magdeburg, im Stadtteil Sudenburg, auf der Halberstädter Straße seine Kanzlei. Er führt sie seit vielen Jahren in Bürogemeinschaft mit seiner Mutter, Frau Rechtsanwältin Gertrud Oertwig.

Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertrauensanwalt des ACE (Automobil Club Europa – www.ace.de).


Sein Anspruch ist es, den Rechtssuchenden schnell und erfolgsorientiert zu helfen. Daher ist es für ihn selbstverständlich, sich regelmäßig weiterzubilden, um dem eigenen, aber auch den Ansprüchen seiner Mandanten gerecht werden zu können.

 Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Lars Oertwig befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Straßenverkehrsrecht. Dieser Bereich umfasst dabei folgende Aufgabengebiete:

Der Bürger ist darum bemüht, einen Verkehrsunfall schnellstmöglich abwickeln zu lassen, insbesondere Schadenersatzansprüche gegen den Unfallgegner durchzusetzen.

 

Das Rechtsgebiet regelt, wer bei einem Unfall in welcher Höhe für Körperschäden und Sachschäden haftet und das Schmerzensgeld trägt.

 

Die Schadensabwicklung umfasst sowohl Unfälle im Inland als auch im Ausland.

 

Das Hauptaugenmerk wird darauf gelegt, dass der Geschädigte sämtliche Ansprüche, die ihm aus einem Schaden erwachsen, durchgesetzt erhält. Dabei wird zunächst die außergerichtliche Schadensregulierung versucht und erst wenn das keinen Erfolg oder nur teilweise Erfolg hat, wird die Durchsetzung auf dem Klageweg vorgenommen.

Jeder Verkehrsteilnehmer weiß aus eigener Erfahrung, wie schnell die Möglichkeit besteht, Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts zu begehen.

 

Aufgabe des Anwaltes ist es, bereits im Vorverfahren den Ausspruch eines Bußgeldbescheides zu vermeiden. Wenn das nicht möglich ist, dann wird der Betroffene auch in dem Verwaltungsverfahren gegenüber der Bußgeldstelle vertreten, bis hin zu der Vertretung im Gerichtsverfahren.

 

Die Verteidigung in Bußgeldsachen umfasst die Ordnungswidrigkeitentatbestände der Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-Verstöße, Abstandsmessungen und weitere in der Praxis problematische Ordnungswidrigkeiten.

Die Verteidigung in Verkehrsstrafrechtsangelegenheiten umfasst alle maßgeblichen Tatbestände wie Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB, Straßenverkehrsgefährdung § 315 c StGB sowie gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315 b StGB, Unfallflucht § 342 StGB, fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB sowie fahrlässige Tötung § 222 StGB, Nötigung im Straßenverkehr § 240 StGB.

Alle im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr abgeschlossenen Versicherungen wie Kraftfahrtversicherungen, sowohl die Haftpflichtversicherung als auch die Kaskoversicherung und deren Inanspruchnahme werden in dieser Kanzlei durch Rechtsanwalt Lars Oertwig bearbeitet.

 

Insbesondere in der Kaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung werden die Probleme der Durchsetzung von Ansprüchen bei Diebstahl von Kraftfahrzeugen darin abgewickelt, aber auch versicherungstechnische Probleme im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung sind unter dieser Rubrik erfasst.

Unter diesem Tätigkeitsgebiet werden Probleme mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, der Entziehung der Fahrerlaubnis, der Erteilung und der Entziehung des Führerscheins sowie Eignungszweifel und medizinisch-psychologische Untersuchungen bearbeitet.

 

Darunter fallen auch die Probleme aus der Straßenverkehrszulassungsordnung, insbesondere die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörden, auch bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.